Mitgliedschaft
Mitglied in der Vereinigung Kieler Zahnärzte e.V. kann jede Zahnärztin oder jeder Zahnarzt werden,
der eine deutsche Bestallung (Approbation) als Zahnärztin bzw. Zahnarzt nachweist (Paragraf 3 der Satzung).
Dies sind alle Zahnärzte/-innen, Kieferorthopäden/-innen und Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgen/-innen.
Diese können tätig sein als:
- Vertragszahnarzt/-ärztin in eigener Praxis
- Vertragszahnarzt/-ärztin in einer Berufsausübungsgemeinschaft
(vormals Gemeinschaftspraxis)
- Angestellte/r zugelassene/r Zahnarzt/-ärztin
- Ausbildungsassistent/-in
- Zahnarzt/-ärztin
- Zahnarzt/-ärztin ohne aktive Berufstätigkeit.
- Die Aufnahme als Mitglied soll schriftlich mit dem Beitrittsformular
erfolgen.